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20-10-2022
Im Rahmen des „dreigleisigen“ Ansatzes wird Deutschland die Förderung erneuerbarer Energien verstärken
Die Europäische Kommission hat drei zusätzliche Maßnahmen genehmigt, um die Installation und Einführung von mehr erneuerbarer Energie in Deutschland nach den EU-Beihilfevorschriften zu unterstützen. Dazu gehört die Änderung der Tenderzahlungsstruktur zur Förderung von Innovationen von einer festen Marktprämie zu einer variablen gleitenden Marktprämie. Damit soll sichergestellt werden, dass Erzeugungsanlagen bei hohen Strompreisen nicht überkompensiert werden. Generatoren erhalten zusätzlich zum Marktpreis eine Marktprämie. Beim ursprünglichen festen Marktprämienmodell bleibt die Prämie jedoch auch bei steigenden oder fallenden Energiepreisen unverändert, was zu einer Überkompensation der Stromerzeuger führt. Die gleitende Marktprämie, die auf sich ändernden Marktpreisen basiert, schließt die Lücke zwischen den Kosten der Stromerzeugung und dem Marktpreis. Deutschland wird auch finanzielle Anreize für Verbraucher einführen, in kleine PV-Aufdachanlagen zu investieren, um die Einspeisung von mehr Strom in das Netz zu fördern, anstatt die Nutzer auf den Eigenverbrauch zu beschränken. Deutschland plant, in diesem Jahr eine weitere Ausschreibungsrunde für Freiflächen- und Dach-PV durchzuführen, um mehr PV-Strom zu beschaffen. Der Schritt war eine Reaktion auf die Unterzeichnung in zwei Ausschreibungsrunden Anfang dieses Jahres. Eine Auktion im Juli dieses Jahres war unterzeichnet, bei einer geplanten Kapazität von 1,126 GW wurden nur 714 MW an PV-Systemen ausgeschrieben. Unter einer neuen Maßnahme werden daher alle Gebote zu ihrem Preis vergeben, wenn nicht genügend Bieter vorhanden sind. Die drei Maßnahmen zielen darauf ab, das Engagement Deutschlands für marktbasierte Mechanismen zur Förderung der Ökostromerzeugung zu stärken, indem maßgeschneiderte Maßnahmen für den Einsatz verschiedener erneuerbarer Energiequellen bereitgestellt werden. Diese drei Maßnahmen sollen das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz ergänzen und weiter zur Erreichung der deutschen Umweltziele und der strategischen Ziele der EU im Zusammenhang mit dem EU Green Deal beitragen. Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik bei der Europäischen Kommission, kommentierte: „Die neuen Maßnahmen werden eine Überkompensation der Erzeuger in Zeiten hoher Strompreise verhindern und zur Verbesserung der Netzstabilität beitragen. Diese zusätzlichen Maßnahmen werden die Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weiter stärken Programm, während es gleichzeitig zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt und die Ziele des EU Green Deal unterstützt.“ Deutschland muss laut Gesetzen des Bundestages bis 2030 mehr als 80 Prozent seines Stroms aus erneuerbaren Quellen erzeugen, um Energiesicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus plant Deutschland, bis 2030 215 GW PV-Anlagen zu installieren.