Der Bundesrat billigt die Aufhebung der 15-Prozent-Flächenbegrenzung für schwimmende PV-Anlagen
Der Bundesrat, der die 16 Bundesländer vertritt, hat der in einem Gesetzentwurf vorbereiteten Aufhebung der 15 %-Flächenbegrenzung für schwimmende Photovoltaik- oder PV (PV)-Anlagen auf künstlichen Seen tatsächlich zugestimmt.
Eine Einschränkung des Gesetzesentwurfs sieht vor, dass schwimmende PV-Anlagen nicht mehr als 15 % der Fläche eines künstlichen Sees wie eines Baggersees einnehmen sollen. Der Vorschlag zur Abschaffung dieser Grenze komme aus Nordrhein-Westfalen und werde auch von der Mehrheit der Bundesländer unterstützt, teilte das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energie am Montag mit.
Die Potenziale schwimmender PV-Anlagen müssten besser ausgeschöpft werden, da diese Anlagen den Vorteil bieten, Flächen für die Energiewende zu nutzen, ohne Windräder oder Freiflächen-Solaranlagen in Kauf nehmen zu müssen, forderte die baden-württembergische Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.
Um die von der Bundesregierung gesetzten Erneuerbaren-Ziele zu erreichen, müsse die Solarkapazität laut Baden-Württemberg nicht nur in der Bauindustrie, sondern auch vor Ort massiv ausgebaut werden. Die angestrebte 15%-Flächenbegrenzung hat eigentlich Probleme aufgeworfen, dass das vorhandene Ausbaupotential der Floating PV nicht vollständig ausgeschöpft würde.
Baden-Württemberg unterstützt jedoch die geplante Einschränkung, dass schwimmende PV-Anlagen nur auf künstlichen Seen oder wesentlich angepassten Gewässern wie Baggerseen montiert werden sollen, um negative ökologische Auswirkungen zu vermeiden.
Diese Nachricht stammt von: List Solar